von Dr. Andreas Langemann
Transaktionen im Akutklinik-Sektor und damit die Bewertung von Akutkliniken sind durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. Exemplarisch werden im folgenden Beitrag drei Themenkomplexe näher beleuchtet:
- Die Behandlung von Fördermitteln im Rahmen der Anteilsbewertung: Es wird deren Irrelevanz für die Bewertung gezeigt, solange auf die Konsistenz zwischen Finanzschulden-Abgrenzung und Diskontierungssatz-Bestimmung geachtet wird, sofern also Leistungs- und Finanzbereich sauber voneinander getrennt werden.
- Der Umgang mit negativen Cashflows: Das häufige Sanierungserfordernis bei zu bewertenden Kliniken führt zum Problem der Diskontierung negativer Cashflows. Dabei ist die Anpassung des Diskontierungssatzes umstritten. Das DCF-Bewertungsergebnis kann in Sanierungsfällen mit einer vereinfachenden LBO-Analyse abgeglichen werden.
- Die Herleitung und Interpretation von Multiplikatoren: Der Enterprise Value sollte um nicht-geförderte Investitionsverpflichtungen erhöht werden, um die Multiplikator-Vergleichbarkeit bei divergierenden Investitionserfordernissen zu gewährleisten. Die Multiplikatoren verschiedener Klinik-Cluster weisen auf erhebliche Bewertungsunterschiede hin.